eine besondere Form der Kinderbetreuung durch eine oder zwei Tagespflegepersonen teilweise mit Familienanschluss (als Voll-, Teil- oder
Randzeitenbetreuung)
eine individuelle und flexible Betreuung eines bis maximal fünf Kinder bei einer Tagespflegeperson und bis zu neun Kinder bei zwei
Tagespflegepersonen, (Pflegeerlaubnis gem.
§ 43 SGB VIII muss durch die zuständige Stadt erteilt werden.
Bei den Waldrandräubern erfolgt dies durch die Stadt Hückelhoven)
eine liebevolle Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes durch die fachliche, ausgebildete, kompetente Tagesmütter/ -väter, werden die Kinder gezielt
gefördert.
Kindertagespflege ist besonders geeignet für Kinder bis drei Jahren, weil die Kinder in diesem Alter ihre Bindungsbeziehungen nur zu einem kleinen
Personenkreis aufbauen.
Die Kinder werden immer von derselben Personen betreut, so müssen die Kinder keinen Wechsel der Bezugsperson erleben, selbst wenn die Betreuung über viele
Stunden am Tag erfolgt
die Kinder werden durch die Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
spielerisch Motorik, Sprache, Wahrnehmung und Konzentration fördern
auf unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten der Kinder achten und eingehen
Die Übernahme der Kosten erfolgt im Regelfall über das zuständige Jugendamt