Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den organisatorischen Ablauf bei "Den Waldrandräubern". Helfen Sie mit, diesen gemeinsam mit
uns, so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Wir nehmen uns gerne Zeit und informieren Sie
über alles Wissenswerte. Terminanfragen können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular stellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Telefon
01 59 05 18 37 78
Bei den „Waldrandräubern“ werden die Kinder nicht einfach nur "geparkt", sondern liebevoll versorgt. Wir bieten wechselnde neue
Angebote/Spielzeugauswahl an, die wir dem Alter der Kinder, sowie der Jahreszeit anpassen.
Jedes Kind braucht eine andere Zeit, um sich von den Eltern zu lösen, von daher verfahren wir da nicht nach einem bestimmten Schema,
sondern schauen genau hin. Sobald die Eltern zum Erstgespräch da waren und man sich für eine Betreuung entschieden hat, startet das Kennenlernen. Ein Elternteil nimmt mit dem Kind an unserem
Tagesablauf teil. Dieser wird an wenigen Tagen reduziert angeboten um das neue Kind nicht zu überfordern aber dennoch zu locken.
Medikamente werden von uns grundsätzlich nicht verabreicht. In begründeten Ausnahmefällen und unter
Vorlage einer, durch den behandelnden Kinderarzt, erstellte Verordnung aus der, der Medikamentenname, die Dosierung, der Zeitpunkt der Einnahme und die Dauer der Verordnung hervorgeht, sind Ausnahmen
möglich.
Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke
Kinder zuhause bleiben. Erst wenn sie einen Tag fieberfrei sind, dürfen sie wieder in die Tagespflege; bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die
Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.
Die gemeinsame Nutzung von geeigneten Räumen durch mehrere Tagespflegepersonen wird in verschiedenen Bundesländern teilweise als
„Tagesgroßpflege“ oder „Tagespflegeverbund“ bezeichnet, inzwischen hat sich aber überwiegend der Begriff „Großtagespflege“ durchgesetzt.
Das KiBiz räumt gemäß § 4 Absatz 2 die Möglichkeit ein, dass sich höchstens drei Tagespflegepersonen in einem Verbund zusammenschließen, Räume gemeinsam nutzen und in dieser Form höchstens bis zu
neun Kinder insgesamt betreuen. Laut Begründung zum Regierungsentwurf des ursprünglichen Kinderbildungsgesetzes sollten diese rechtlichen Rahmenbedingungen den Zusammenschluss „von zwei, maximal drei
Tagesmüttern oder -vätern“3 ermöglichen, womit deutlich wird, dass der Gesetzgeber eher von nur zwei Tagespflegepersonen ausging.
Wenn Sie Ihr Kind über das für Sie zuständige Jugendamt (z.B. Stadt Hückelhoven) anmelden, dann ist ein einkommensabhängiger
Elternanteil durch Sie zu leisten. Nähere Informationen erteilt Ihr Jugendamt.
Erziehungsberechtigte und Tagespflegeperson stehen nicht in Konkurrenz zueinander sondern verstehen sich, als sich gegenseitig
unterstützende Bezugspersonen des zu betreuenden Kindes.
Elterngespräche finden nach Möglichkeit regelmäßig nach individueller Absprache mit den Eltern statt. Wir sind generell für Fragen
offen, wenn es sich zwischen „Tür und Angel"
besprechen lässt. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit einen Termin auszumachen.